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Kassen-Nachschau

Kassen-Nachschau: Gut vorbereitet

Eine Kassen-Nachschau nach § 146b AO kann ohne vorherige Ankündigung während üblicher Geschäfts- und Arbeitszeiten stattfinden. Bereiten Sie relevante Kassenunterlagen, Zuständigkeiten und den Zugang zu den benötigten elektronischen Daten vor.

Von PayBiene Redaktion · Stand: Oktober 2026

Kassen-Nachschau und Außenprüfung

§ 146b AO beschreibt eine Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sowie des eingesetzten elektronischen Systems. Sie erfolgt außerhalb einer Außenprüfung. Bei entsprechenden Feststellungen kann zu einer Außenprüfung übergegangen werden; auf diesen Übergang wird schriftlich hingewiesen.

Planen Sie den Umgang mit einer Prüfung deshalb als Betriebsablauf und nicht als bloßes Softwareproblem. Eine Kasse kann Unterlagen bereitstellen, aber nicht Ihre tatsächliche Geschäftspraxis oder jede steuerliche Bewertung bestätigen. Dieser Artikel nennt weder vermeintliche Prüfungswahrscheinlichkeiten noch pauschale Strafbeträge.

Offizielle Quelle: AO § 146b — Kassen-Nachschau

Unterlagen und Daten bereithalten

Auf Verlangen sind die relevanten Aufzeichnungen, Bücher und Organisationsunterlagen vorzulegen und erforderliche Auskünfte zu erteilen. Für elektronische Daten sieht § 146b AO Zugriffs- und Bereitstellungsmöglichkeiten vor. Die einheitliche digitale Schnittstelle nach § 4 KassenSichV dient der standardisierten Datenübergabe.

Als Vorbereitungsempfehlung der Redaktion können Sie einen Ablageplan erstellen: Wer kennt die Kasse, wo liegen die Unterlagen, und wie wird ein benötigter Export erzeugt? Prüfen Sie den tatsächlichen Umfang mit Ihrer Beratung.

Offizielle Quelle: AO § 146b — Kassen-NachschauKassenSichV § 4 — Digitale Schnittstelle

Datenübergabe vorbereiten

Testen Sie intern, ob eine zuständige Person den passenden Zeitraum und die richtige Kasse findet und die verfügbaren Dateien erklären kann. Ordnen Sie die Unterlagen Ihrem tatsächlichen Betriebsablauf zu. Diese Übung ist eine praktische Empfehlung und keine gesetzlich festgelegte zusätzliche Prüfung.

Ein Gastronomiebetrieb mit mehreren Stationen muss andere Zuordnungen erklären können als ein Kiosk mit einer Kasse. Dokumentieren Sie deshalb die eigene Struktur und prüfen Sie Veränderungen, statt ein fremdes Muster unverändert zu verwenden. PayBiene kann die technische Einrichtung besprechen; ein garantiert positives Prüfungsergebnis wird daraus nicht abgeleitet.

Offizielle Quelle: AO § 146 — AufzeichnungenAO § 146a — TSE, Belege und MitteilungKassenSichV § 4 — Digitale Schnittstelle

Passende Praxis-Tipps

Quellen

Stand: Oktober 2026

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die konkrete Einordnung Ihres Betriebs ist gesondert zu prüfen.

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